Marktpflichten zuordnen

Wählen Sie Ihren ersten Zielmarkt für die Markteinführung aus; die Übersicht zeigt, welche Pflichten beim Markeninhaber und welche beim Herstellungsstandort liegen und was vor der ersten Lieferung bereitstehen muss. Die Zuständigkeit richtet sich nach Kennzeichnung und Vertragsgestaltung, nicht nach dem Herstellungsort.

Dies ist eine Planungshilfe und keine Rechts- oder regulatorische Beratung. Lassen Sie die Zuständigkeiten für Ihr konkretes Produkt von qualifizierten Fachleuten für den jeweiligen Markt prüfen.

Wählen Sie einen Markt aus und lassen Sie sich die Zuständigkeiten anzeigen.

Was der Herstellungsstandort in jedem Fall bereitstellt

Die Chargendokumentation, das Analysezertifikat, das Sicherheitsdatenblatt und die Herstellungsunterlagen werden unabhängig vom Zielmarkt mit jeder Bulk-Lieferung mitgeführt. Je nach Markt ändern sich die rechtliche Rolle und die erforderliche Meldung, die vor dem Inverkehrbringen des Produkts vorliegen muss.

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